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   Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19   

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Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19 (https://dejure.org/2020,38856)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.12.2020 - C-739/19 (https://dejure.org/2020,38856)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - C-739/19 (https://dejure.org/2020,38856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    An Bord Pleanála

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr der Rechtsanwälte - Richtlinie 77/249/EWG - Art. 5 - Verpflichtung für einen in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Rechtsanwalt, der einen Mandanten in gerichtlichen Verfahren vor den inländischen ...

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    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr der Rechtsanwälte - Richtlinie 77/249/EWG - Art. 5 - Verpflichtung für einen in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Rechtsanwalt, der einen Mandanten in gerichtlichen Verfahren vor den inländischen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 25.02.1988 - 427/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19
    Insbesondere wirft es die Frage auf, wie das Urteil vom 25. Februar 1988, Kommission/Deutschland (427/85, EU:C:1988:98), auszulegen ist, in dem der Gerichtshof das Recht eines Mitgliedstaats geprüft hat, einem dienstleistenden Rechtsanwalt vorzuschreiben, im Einvernehmen mit einem inländischen Rechtsanwalt zu handeln.

    Vielmehr muss eine solche Beschränkung mit den genannten Anforderungen im Einklang stehen, wie der Gerichtshof im Urteil Kommission/Deutschland(9), das für die Prüfung der vorliegenden Rechtssache von besonderer Bedeutung ist, ausgeführt hat.

    Wie der Gerichtshof im Urteil Kommission/Deutschland ausgeführt hat, werden in der Richtlinie 77/249 die Wendungen "im Einvernehmen ... handeln" und "[Verantwortung dem] Gericht gegenüber" nicht näher erläutert(11), so dass den Mitgliedstaaten ein gewisser Spielraum bei der Umsetzung belassen wird.

    Zudem war nach Ansicht des vorlegenden Gerichts "die zum Zeitpunkt des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache 427/85, Kommission/Deutschland, nach deutschem Recht geltende Verpflichtung deutlich belastender als die Verpflichtung, die nach irischem Recht bestünde, wenn Irland berechtigt sein sollte, ein Handeln "im Einvernehmen" vorzuschreiben".

    In dieser Hinsicht ist festzustellen, dass die irischen Rechtsvorschriften den deutschen Rechtsvorschriften sehr ähnlich sind, die der Gerichtshof in der mit dem Urteil Kommission/Deutschland entschiedenen Rechtssache geprüft hat, denn das deutsche Recht erlaubte es dem Rechtsuchenden in bestimmten Fällen, seine Sache vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats selbst zu vertreten(21).

    Vereinfacht gesagt wies auch das französische Recht die wesentlichen Merkmale auf, die ich soeben genannt habe und mit denen sich Gerichtshof in der mit dem Urteil Kommission/Deutschland(27) entschiedenen Rechtssache befasst hatte.

    Folglich schlage ich vor, auf den vorliegenden Fall die in den Urteilen vom 25. Februar 1988, Kommission/Deutschland (427/85, EU:C:1988:98), und vom 10. Juli 1991, Kommission/Frankreich (C-294/89, EU:C:1991:302), herausgearbeiteten Grundsätze anzuwenden und das vorlegende Gericht darauf hinzuweisen, dass es die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Rechtsvorschriften sorgfältig anhand des Kriteriums der Kohärenz prüfen muss, und ihm die hierfür erforderlichen Auslegungshinweise zu geben.

    Das Vorbringen dieser Verfahrensbeteiligten, mit dem eine Anwendung der Grundsätze des Urteils vom 25. Februar 1988, Kommission/Deutschland (427/85, EU:C:1988:98), auf den vorliegenden Fall ausgeschlossen werden soll, beruht auf einem Verständnis dieses Urteils, wonach der Gerichtshof den Umstand für entscheidend erachtet haben soll, dass ein Rechtsuchender nach den deutschen Rechtsvorschriften seine Sache entweder selbst vertreten oder sich von einer Person ohne Rechtsanwaltsausbildung vertreten lassen konnte.

    Angesichts dessen neige ich der Auffassung des Rechtsmittelführers des Ausgangsverfahrens zu, der den Gerichtshof darauf hinweist, dass sich ein Rechtsuchender nach irischem Recht - so wie es in der mit dem Urteil vom 25. Februar 1988, Kommission/Deutschland (427/85, EU:C:1988:98), entschiedenen Rechtssache der Fall war - durch eine Person vertreten lassen kann, die kein Rechtsanwalt ist.

    Das vorlegende Gericht wirft die Frage auf, ob das irische Gerichtssystem, das auf dem common law beruht, der Anwendung der im Urteil vom 25. Februar 1988, Kommission/Deutschland (427/85, EU:C:1988:98), herausgearbeiteten Grundsätze auf die vorliegende Rechtssache entgegensteht, wie mehrere Verfahrensbeteiligte geltend machen.

    Nach den Urteilen Kommission/Deutschland(45) und Kommission/Frankreich(46) "ist davon auszugehen, dass der dienstleistende Rechtsanwalt und der [inländische] Rechtsanwalt, die beide den im Aufnahmemitgliedstaat geltenden Berufs- und Standesregeln unterliegen, in der Lage sind, gemeinsam unter Beachtung dieser Berufs- und Standesregeln und in Wahrnehmung ihrer beruflichen Selbständigkeit ihre Zusammenarbeit so auszugestalten, wie es dem ihnen anvertrauten Mandat angemessen ist ".

    9 Urteil vom 25. Februar 1988, Kommission/Deutschland (427/85, EU:C:1988:98, Rn. 12 und 13).

    11 Urteil vom 25. Februar 1988 (427/85, EU:C:1988:98, Rn. 22).

    13 Urteil vom 25. Februar 1988 (427/85, EU:C:1988:98).

    21 Urteil vom 25. Februar 1988 (427/85, EU:C:1988:98, Rn. 13).

    22 Urteil vom 25. Februar 1988, Kommission/Deutschland (427/85, EU:C:1988:98, Rn. 14).

    23 Urteil vom 25. Februar 1988, Kommission/Deutschland (427/85, EU:C:1988:98, Rn. 15).

    24 Urteil vom 25. Februar 1988, Kommission/Deutschland (427/85, EU:C:1988:98, Rn. 15).

    27 Urteil vom 25. Februar 1988 (427/85, EU:C:1988:98, Rn. 13).

    30 Vgl. Urteil vom 25. Februar 1988 (427/85, EU:C:1988:98, Rn. 13 und Tenor), in dem sich der Gerichtshof bei der Beschreibung des deutschen Rechts auf die Feststellung beschränkt, dass "kein Anwaltszwang besteht", ohne dies näher auszuführen.

    45 Urteil vom 25. Februar 1988 (427/85, EU:C:1988:98, Rn. 24).

    47 Urteile vom 25. Februar 1988, Kommission/Deutschland (427/85, EU:C:1988:98, Rn. 25), und vom 10. Juli 1991, Kommission/Frankreich (C-294/89, EU:C:1991:302, Rn. 32).

  • EuGH, 10.07.1991 - C-294/89

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19
    Diese Rechtsprechung hat der Gerichtshof in der mit dem Urteil Kommission/Frankreich(25) entschiedenen Rechtssache bekräftigt, in der es um französische Rechtsvorschriften ging, nach denen der dienstleistende Rechtsanwalt ebenfalls verpflichtet war, zur Ausübung von Tätigkeiten, für die das französische Recht keinen Anwaltszwang vorsah, im Einvernehmen mit einem in Frankreich zugelassenen Rechtsanwalt zu handeln(26).

    Folglich schlage ich vor, auf den vorliegenden Fall die in den Urteilen vom 25. Februar 1988, Kommission/Deutschland (427/85, EU:C:1988:98), und vom 10. Juli 1991, Kommission/Frankreich (C-294/89, EU:C:1991:302), herausgearbeiteten Grundsätze anzuwenden und das vorlegende Gericht darauf hinzuweisen, dass es die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Rechtsvorschriften sorgfältig anhand des Kriteriums der Kohärenz prüfen muss, und ihm die hierfür erforderlichen Auslegungshinweise zu geben.

    25 Urteil vom 10. Juli 1991 (C-294/89, EU:C:1991:302).

    26 Urteil vom 10. Juli 1991, Kommission/Frankreich (C-294/89, EU:C:1991:302, Rn. 18).

    28 Urteil vom 10. Juli 1991, Kommission/Frankreich (C-294/89, EU:C:1991:302, Rn. 17 bis 20).

    31 Vgl. Urteil vom 10. Juli 1991, Kommission/Frankreich (C-294/89, EU:C:1991:302, Rn. 18 und 19 sowie Tenor), in dem sich der Gerichtshof bei der Beschreibung des französischen Rechts auf die Feststellung beschränkt, dass es "keinen Anwaltszwang vorsieht", ohne dessen Merkmale näher zu erläutern.

    46 Urteil vom 10. Juli 1991 (C-294/89, EU:C:1991:302, Rn. 31).

    47 Urteile vom 25. Februar 1988, Kommission/Deutschland (427/85, EU:C:1988:98, Rn. 25), und vom 10. Juli 1991, Kommission/Frankreich (C-294/89, EU:C:1991:302, Rn. 32).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-430/93

    Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19
    Wie Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-430/93 und C-431/93, van Schijndel und van Veen(37), ausgeführt hat, mag der Gedanke "verlockend sein, ... dass zwischen zwei [grundlegend] verschiedenen Arten von Verfahren [in den Mitgliedstaaten zu unterscheiden ist], und zwar, grob gesprochen, zwischen den kontinentalen Systemen auf der einen und dem englischen, irischen und schottischen System auf der anderen Seite.

    37 Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in den verbundenen Rechtssachen van Schijndel und van Veen (C-430/93 und C-431/93, EU:C:1995:185).

    38 Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in den verbundenen Rechtssachen van Schijndel und van Veen (C-430/93 und C-431/93, EU:C:1995:185, Nr. 33).

    39 Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in den verbundenen Rechtssachen van Schijndel und van Veen (C-430/93 und C-431/93, EU:C:1995:185, Nr. 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-430/93

    Jeroen van Schijndel und Johannes Nicolaas Cornelis van Veen gegen Stichting

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19
    37 Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in den verbundenen Rechtssachen van Schijndel und van Veen (C-430/93 und C-431/93, EU:C:1995:185).

    38 Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in den verbundenen Rechtssachen van Schijndel und van Veen (C-430/93 und C-431/93, EU:C:1995:185, Nr. 33).

    39 Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in den verbundenen Rechtssachen van Schijndel und van Veen (C-430/93 und C-431/93, EU:C:1995:185, Nr. 34).

  • EuGH, 17.10.2018 - C-167/17

    Klohn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19
    Das vorliegende Ersuchen ist Teil eines Rechtsstreits, in dem der Supreme Court (Oberster Gerichtshof) dem Gerichtshof bereits ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt hatte, zu dem das Urteil vom 17. Oktober 2018, Klohn (C-167/17, EU:C:2018:833), ergangen ist.

    Im Anschluss an das Urteil vom 17. Oktober 2018, Klohn (C-167/17, EU:C:2018:833), hat der Supreme Court (Oberster Gerichtshof) nunmehr im Licht der sich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergebenden Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts über das von VK eingelegte Rechtsmittel zu entscheiden.

    49 Gegenstand der Rechtssache C-167/17, Klohn, in der die Rechtsanwältin den Rechtsmittelführer vor dem Gerichtshof vertreten hat, war ein Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court (Oberster Gerichtshof), d. h. des auch hier vorlegenden Gerichts, zur Auslegung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. 1985, L 175, S. 40) in der durch die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 (ABl. 2003, L 156, S. 17) geänderten Fassung.

  • EuGH, 18.05.2017 - C-99/16

    Lahorgue - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19
    14 In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Lahorgue (C-99/16, EU:C:2017:107, Nr. 56) hat Generalanwalt Wathelet die gemeinsame Vorstellung von der Funktion eines Rechtsanwalts in der Rechtsordnung der Union angesprochen: die eines Organs der Rechtspflege, das in völliger Unabhängigkeit und im höheren Interesse der Rechtspflege die rechtliche Unterstützung zu gewähren hat, die der Mandant benötigt.

    17 Urteil vom 18. Mai 2017 (C-99/16, EU:C:2017:391, Rn. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2019 - C-515/17

    Generalanwalt Bobek: Das Gericht hat einen Rechtsfehler begangen, als es

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19
    43 Wie Generalanwalt Bobek in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache in den verbundenen Rechtssachen Uniwersytet Wroc?‚awski und Polen/REA (C-515/17 P und C-561/17 P, EU:C:2019:774, Nr. 103) ausgeführt hat, "ist die Rechtsvertretung von maßgeblicher Bedeutung für die geordnete Rechtspflege.

    44 Generalanwalt Bobek hat dazu in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Uniwersytet Wroc?‚awski und Polen/REA (C-515/17 P und C-561/17 P, EU:C:2019:774, Nr. 111) ausgeführt: "Soweit sich aus ... der Praxis in den Mitgliedstaaten ein gemeinsames Thema ergibt, dann ist es somit darin zu sehen, dass die Rechtsvertretung in erster Linie eine Frage privater Entscheidung und (beiderseitiger) Vertragsfreiheit ist.

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19
    19 Urteile vom 19. Juli 2012, Garkalns (C-470/11, EU:C:2012:505, Rn. 37), vom 30. April 2014, Pfleger u. a. (C-390/12, EU:C:2014:281, Rn. 43), vom 12. Juni 2014, Digibet und Albers (C-156/13, EU:C:2014:1756, Rn. 26), und vom 14. November 2018, Memoria und Dall'Antonia (C-342/17, EU:C:2018:906, Rn. 52).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19
    20 Urteile vom 6. November 2003, Gambelli u. a. (C-243/01, EU:C:2003:597), vom 27. Oktober 2005, Kommission/Spanien (C-158/03, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:642, Rn. 48), und vom 19. Dezember 2018, Stanley International Betting und Stanleybet Malta (C-375/17, EU:C:2018:1026, Rn. 76).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-390/12

    Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19
    19 Urteile vom 19. Juli 2012, Garkalns (C-470/11, EU:C:2012:505, Rn. 37), vom 30. April 2014, Pfleger u. a. (C-390/12, EU:C:2014:281, Rn. 43), vom 12. Juni 2014, Digibet und Albers (C-156/13, EU:C:2014:1756, Rn. 26), und vom 14. November 2018, Memoria und Dall'Antonia (C-342/17, EU:C:2018:906, Rn. 52).
  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER

  • EuGH, 22.12.2010 - C-279/09

    DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf

  • EuGH, 14.11.2018 - C-342/17

    Die italienische Regelung, die privaten Unternehmen verbietet, die Aufbewahrung

  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

  • EuGH, 12.12.1996 - C-3/95

    Reisebüro Broede / Sandker

  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

  • EuGH, 12.09.2013 - C-475/11

    Konstantinides - Freier Dienstleistungsverkehr für Ärzte - Dienstleister, der

  • EuGH, 19.12.2018 - C-375/17

    Stanley International Betting und Stanleybet Malta - Vorlage zur

  • EuGH, 26.01.2010 - C-118/08

    Transportes Urbanos y Servicios Generales - Verfahrensautonomie der

  • EuGH, 31.01.2008 - C-380/05

    DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN

  • EuGH, 18.03.2014 - C-628/11

    International Jet Management - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 18 AEUV - Verbot

  • EuGH, 10.03.2016 - C-235/14

    Safe Interenvios - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des

  • EuGH, 19.09.2017 - C-552/15

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 19.12.2012 - C-577/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99

    NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN VERBOT BESTIMMTER FORMEN DER

  • EuGH, 26.02.2020 - C-788/18

    Stanleyparma und Stanleybet Malta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2011 - C-69/10

    Samba Diouf - Antrag eines Drittstaatsangehörigen auf Anerkennung als Flüchtling

  • EuGH, 27.10.2005 - C-158/03

    Comisión/España

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2017 - C-99/16

    Lahorgue

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